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Barrierefreiheitserklärung

Stand: 27.06.2025

Die ELEKTRIZITÄTSWERK GÖSTING V. FRANZ GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ewg.at und deren Unterseiten.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

 

1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable)

  • Inhalt:
    • Verlinkte Bilder haben keine Alternativtexte, stellenweise zu lange Alternativtexte
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: fehlende Alternativtexte ergänzen, zu lange Alternativtexte kürzen
      • WCAG-Kriterium: 1.1.1
    • Anweisung spricht nur visuelles Merkmal an
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Anweisung, das Formular zu laden, umformulieren
      • WCAG-Kriterium: 1.3.3
    • Nicht barrierefreies Textbild mit Tarif-Informationen im Pop-Up
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Textbilder durch echten Text ersetzen
      • WCAG-Kriterium: 1.4.5
  • Technische Umsetzung:
    • Fehlendes HTML <main> Element, Slider nicht barrierefrei
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Hauptinhalt in <main> Element betten, Slider mit ARIA-Attributen ausstatten
      • WCAG-Kriterium: 1.3.1
    • Formularfelder können nicht vom Browser automatisch ausgefüllt werden
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: HTML autocomplete, wo keine sensiblen Daten abgefragt werden, aktivieren
      • WCAG-Kriterium: 1.3.5
  • Design:
    • Unzureichendes Kontrastverhältnis bei manchen Modulen
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Module mit weißem Text auf gelbem Hintergrund (und vice versa), müssen im Kontrast angepasst werden können. Ebenso die Quicklinks, Meta-Menü und der „nach oben“-Button
      • WCAG-Kriterium: 1.4.3
    • Niedriger Kontrast des Schiebereglers beim Stromrechner
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Kontrast anpassbar machen
      • WCAG-Kriterium: 1.4.11

2. Bedienbarkeit (Operable)

  • Technische Umsetzung + Inhalt:
    • Keine Möglichkeit, Menü mit der Tastatur zu überspringen
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Für NutzerInnen, die nur mit der Tastatur navigieren, einen „Skip to main content“-Button mit tabindex -1 einbauen
      • WCAG-Kriterium: 2.4.1
    • Wenn ein Pop-Up aufscheint, erhält es sehr spät den Keyboard Fokus, um es schließen zu können
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Tab Index anpassen
      • WCAG-Kriterium: 2.4.3
    • Redundante, nicht aussagekräftige Linktexte, keine Hinweise auf PDFs
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Redundante Linktexte durch aria-label mit Artikelvorschau verknüpfen und in ein <article> Element packen; Linktexte so formulieren, dass klar ist, dass es sich um ein PDF Dokument handelt
      • WCAG-Kriterium: 2.4.4
    • Keyboard Fokus nicht visuell hervorgehoben
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Elemente sollen bei Keyboard Fokus einen Rahmen erhalten
      • WCAG-Kriterium: 2.4.7
    • Pop-Up überdeckt den Keyboard Fokus
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: Wenn das Pop-Up aktiv ist, soll im Hintergrund kein Navigieren mit der Tastatur möglich sein
      • WCAG-Kriterium: 2.4.11

3. Robustheit (Robust)

  • Technische Umsetzung:
    • Nicht alle interaktive Komponenten besitzen names, roles und values
      • Mängel-Behebung in Bearbeitung: ARIA role für Buttons verwenden
      • WCAG-Kriterium: 4.1.2

4. PDF-Dokumente

Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Es bestehen Mängel bei der Nutzbarkeit mit Screenreadern, bei der visuellen Gestaltung (z. B. Kontraste), der Tastaturbedienbarkeit sowie bei der Navigation und Strukturierung der Inhalte.
Wir arbeiten daran, alle PDF-Dokumente schrittweise gemäß den Anforderungen der WCAG 2.2 und der PDF/UA-Norm (ISO 14289) zu überarbeiten und barrierefrei bereitzustellen.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.

Die Bewertung erfolgte durch Expertenprüfung durch Rubikon Werbeagentur anhand der WCAG 2.2-Kriterien. Ein Teil der Überprüfung erfolgte mit automatisierten Tools wie WAVE, die typische Barrierefreiheitsprobleme erkennen.

Einzelne Website-Inhalte werden laufend bei der Publikation von neuen Inhalten überprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft bzw. aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte dieser Website werden stetig verbessert, ausgetauscht und erweitert. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass die Inhalte zugänglich und gut bedienbar sind. Sollten Sie dennoch Barrieren entdecken, die die Nutzung der Website erschweren oder gar behindern und nicht in dieser Erklärung angeführt sind, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an barrierefrei@ewg.at mitzuteilen. Wir werden uns Ihr Anliegen ansehen und mit Ihnen so bald wie möglich Kontakt aufnehmen.

Kontakt:
ELEKTRIZITÄTSWERK GÖSTING V. FRANZ GmbH
E-Mail: barrierefrei@ewg.at

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren