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PHOTOVOLTAIK KLEINSTERZEUGUNGS-
ANLAGEN

Melden Sie hier Ihre Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlagen an.

Photovoltaik im Kleinformat

Kleinsterzeugungsanlagen können aus ein oder mehreren Modulen bestehen. Wichtig ist, dass die Engpassleistung in Summe unter 800 Watt pro Anlage eines Netzbenutzers/einer Netzbenutzerin liegt.

Anmelden in wenigen Minuten

Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Füllen Sie dazu das nachstehenden Formular aus.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt des Formulars über Cognito Forms zu laden.

Formular laden

Vorgaben beachten und Anlage sicher nutzen

Bei der Nutzung von Kleinsterzeugungsanlagen gibt es ein paar Vorgaben zu beachten:

 

TOR Erzeuger TYP A

  • Nutzung einer Rücklaufsperre beim Stromzähler
  • Bekanntgabe der Anlage beim Netzbetreiber zwei Wochen vor Inbetriebnahme (Hinweis: Nutzen Sie dazu das obige Anmelde-Formular)
  • fester Verschiebefaktor von cos φ=1
  • Erfüllung der Vorgaben aus Kapitel 5.1.3. “Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz (LFSM-O)”, der ÖVE/ÖNORM EN 61000-3-3+A1+A2
  • CE-Kennzeichnung der Module

 

ElWOG-Novelle

  • Die Anlage benötigt nach ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz; Novelle §32 und §66) keinen Zählpunkt.

 

OVE 8101:2019-01-01/551.7.2

  • Für die Errichtung und Zulassung der Anlage muss eine Kontrolle der Hausanlage durch einen Elektriker erfolgen. Gegebenfalls ist ein Austausch der Sicherungen erforderlich.
  • Die Steckerverbindung muss „laiensicher“ sein.
  • Diese Norm ist zwar nicht gesetzlich verbindlich, wird aber als Stand der Technik angesehen.
  • Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, ob mit der Erzeugungsanlage einen Verstoß gegen Vorschriften oder Verträge erfolgt.

 

Detailinformationen zu den Vorgaben finden Sie im unten angeführten Link: