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PHOTOVOLTAIK KLEINSTERZEUGUNGS-
ANLAGEN

Melden Sie hier Ihre Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlagen an.

Photovoltaik im Kleinformat

Kleinsterzeugungsanlagen können aus ein oder mehreren Modulen bestehen. Wichtig ist, dass die Engpassleistung in Summe unter 800 Watt pro Anlage eines Netzbenutzers/einer Netzbenutzerin liegt.

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Vorgaben beachten und Anlage sicher nutzen

Bei der Nutzung von Kleinsterzeugungsanlagen gibt es ein paar Vorgaben zu beachten:

 

TOR Erzeuger TYP A

  • Nutzung einer Rücklaufsperre beim Stromzähler
  • Bekanntgabe der Anlage beim Netzbetreiber zwei Wochen vor Inbetriebnahme (Hinweis: Nutzen Sie dazu das obige Anmelde-Formular)
  • fester Verschiebefaktor von cos φ=1
  • Erfüllung der Vorgaben aus Kapitel 5.1.3. “Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz (LFSM-O)”, der ÖVE/ÖNORM EN 61000-3-3+A1+A2
  • CE-Kennzeichnung der Module

 

ElWOG-Novelle

  • Die Anlage benötigt nach ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz; Novelle §32 und §66) keinen Zählpunkt.

 

OVE 8101:2019-01-01/551.7.2

  • Für die Errichtung und Zulassung der Anlage muss eine Kontrolle der Hausanlage durch einen Elektriker erfolgen. Gegebenfalls ist ein Austausch der Sicherungen erforderlich.
  • Die Steckerverbindung muss „laiensicher“ sein.
  • Diese Norm ist zwar nicht gesetzlich verbindlich, wird aber als Stand der Technik angesehen.
  • Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, ob mit der Erzeugungsanlage einen Verstoß gegen Vorschriften oder Verträge erfolgt.

 

Detailinformationen zu den Vorgaben finden Sie im unten angeführten Link: