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SNAP

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird der sogenannte „Sommer-Nieder-Arbeitspreis“ bzw. kurz „SNAP“ eingeführt.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Infos zu diesem Thema.

Was ist der SNAP?

Beim SNAP handelt es sich um einen vergünstigten Netztarif auf der Netzebene 7. Dieser gilt von 01. April bis zum 30. September. In diesem Zeitraum werden Ihnen automatisch von jeweils 10 bis 16 Uhr die Netzgebühren um bis zu 20 Prozent gesenkt, sofern Ihr Zähler die technischen Voraussetzungen erfüllt bzw. dies bereits technisch möglich ist. Von Ihnen ist somit keine Handlung erforderlich, sofern Sie über einen Jahresenergieverbrauch von 5.000 kWh liegen.

Voraussetzungen für den SNAP

Damit bei Ihnen während der Sommermonate mit dem SNAP abgerechnet werden kann, ist eine Umstellung Ihres Zählers auf Opt-In (Messung von Viertelstundenwerte; IME-Modus) verpflichtend. Die Abrechnung mit SNAP kann somit erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem Ihr Zähler Viertelstundenwerte erfasst und übermittelt.

Werde ich mit einem Stromverbrauch von unter 5.000 kWh ebenso auf Opt-In umgestellt?

Nein, es erfolgt keine automatische Umstellung, es sei denn, Sie verfügen über einen Energiespeicher, eine Wärmepumpe, einen E-Ladepunkt oder weitere Anlagen, wie sie im Gesetz (§ 54 Absatz 2 ElWG) genannt werden. Hier ist ein Opt-In erforderlich.

 

Wie profitiere ich am meisten vom SNAP?

Sie können vom SNAP am besten profitieren, wenn Sie in dem oben angeführten Zeitraum vorzugsweise große Stromverbraucher wie beispielsweise Geschirrspüler oder Waschmaschine nutzen. Weiters empfiehlt sich eine Ladung des E-Autos oder eine Nutzung der Pool- und Gartenanlagen. Diese gezielte Nutzung kann sich für sie als besonders vorteilhaft und kosteneinsparend auswirken.

Ich habe einen Stromverbrauch von unter 5.000 kWh. Wie kann ich trotzdem vom SNAP profitieren?

Sie können Ihren Opt-In-Wunsch für die Messung und Übermittlung von Viertelstundenwerten gerne über unsere Website bekanntgeben: Opt-In beantragen

Mein Smart Meter misst noch keine Viertelstundenwerte. Wie kann ich trotzdem vom SNAP profitieren?

Die Umstellung auf die Messung von Viertelstundenwerte (Opt-In) erfolgt bei Kundenanlagen auf der Netzebene 7 mit einem Stromverbrauch von mind. 5.000 kWh nun nach und nach automatisch (nach technischer Möglichkeit).

Ich habe einen digitalen Zähler in Opt-Out bzw. einen veralteten Zähler (Ferraris-Zähler). Wie kann ich vom SNAP profitieren?

Sollte Ihr Zähler in Opt-Out sein bzw. sollten Sie über einen veralteten Zähler (Ferraris-Zähler) verfügen, ist eine Umstellung bzw. ein Zählertausch erforderlich. Kontaktieren Sie uns dazu gerne per Mail an office@ewg.at, um einen Termin für Ihre kostenfreie und unkomplizierte Umstellung auszumachen.